Karriere

Ihr Weg bei MERGET + PARTNER: Unsere Möglichkeiten zur Weiterbildung

Wir wollen Interessen, Talente und Karriereziele fördern. Deswegen unterstützen wir unsere Mitarbeiter gerne dabei, ihren nächsten Karriereschritt zu gehen. Die Möglichkeiten sind dabei so unterschiedlich wie Ihre ganz persönlichen Erfahrungen. Wir zeigen Ihnen auf, welche weiterführenden Qualifikationen es für Sie gibt und welche Voraussetzungen dafür nötig sind.

Weiterbildung

Steuerfachwirt

Als „rechte Hand“ des Steuerberaters übernehmen Steuerfachwirte verantwortungsvolle Aufgaben rund um die steuerlichen Belange der Mandanten.

Voraussetzung für die Weiterbildung ist die absolvierte Ausbildung zum Steuerfachangestellten sowie eine mindestens dreijährige hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufs. Wenn Sie mindestens fünf Jahre in einem gleichwertigen Beruf gearbeitet haben und davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen eines steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes tätig waren, gibt es ebenfalls die Möglichkeit der Weiterbildung.

Sie haben keine gleichwertige Berufsausbildung in der Tasche? Keine Sorge, auch als Quereinsteiger können Sie durchstarten: nach mindestens acht Jahren hauptberuflicher praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, von denen Sie mindestens drei Jahren bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes beschäftigt waren.

Fachassistent Lohn/Gehalt

Spezialisierung wird in der Steuerberatung immer wichtiger: Der Fachassistent Lohn/Gehalt leistet hier einen wichtigen Beitrag und unterstützt die Kanzlei im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung mit seinem qualifizierten Fachwissen.

Steuerfachangestellte brauchen mindestens ein Jahr Erfahrung im Beruf, dann können sie sich zum Fachassistenten Lohn/Gehalt weiterbilden. Bei einer gleichwertigen Berufsausbildung sind es mindestens drei Jahre, davon mindestens zwei Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, auf die aufgebaut werden kann. Auch mit nicht gleichwertiger Ausbildung und einer mindestens fünfjährigen hauptberuflichen praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens können Sie quer einsteigen und die Weiterbildung beginnen. Wichtig ist, dass Sie davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes gearbeitet haben.

Bilanzbuchhalter

Bilanzbuchhalter übernehmen auf vielfältige Art und Weise Verantwortung, indem sie für die Mitarbeiter verschiedene organisatorische Aufgaben der Buchhaltung übernehmen. Mit ihrer Expertise sind sie oft auch als Ausbilder tätig. Neben der Erstellung von Abschlüssen ermitteln sie wichtige Kennzahlen aus den Bilanzen und legen so die Grundlage für betriebswirtschaftliche Entscheidungen.

Die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter kann auf einer anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildung sowie mindestens dreijähriger kaufmännischer Berufspraxis im Steuer- und Rechnungswesen aufbauen. Quereinsteiger können sich nach mindestens sechsjähriger Berufspraxis im Steuer- und Rechnungswesen ebenfalls zum Bilanzbuchhalter weiterbilden.

Fachassistent Rechnungswesen & Controlling

Als Spezialist im Bereich des Rechnungswesens unterstützt der Fachassistent Rechnungswesen & Controlling die Kanzlei mit seinem Know-how. Er erstellt betriebswirtschaftliche Berechnungen und Analysen für die Mandanten und steht dem Steuerberater in der Beratung zur Seite.

Nach zwei Jahren einschlägiger Praxis können Steuerfachangestellte sowie Hochschulabsolventen sich bei uns zum Fachassistenten Rechnungswesen & Controlling weiterbilden. Sie haben eine kaufmännische Ausbildung und vier Jahre Praxiserfahrung – von denen drei Jahre bei einem Steuerberater gesammelt wurden? Oder eine andere Ausbildung sowie sechs Jahre Praxiserfahrung mit vierjähriger Tätigkeit bei einem Steuerberater? Dann steht Ihrer Weiterbildung ebenso nichts im Wege.

Rechtsfachwirt

Der Rechtsfachwirt trägt zum Erfolg der Kanzlei bei, indem er sich um das gesamte nichtanwaltliche Aufgabenfeld kümmert und die qualifizierte branchenspezifische Sachbearbeitung übernimmt. Er unterstützt den Rechtsanwalt außerdem bei der Mandantenbetreuung.

Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten und mindestens zweijähriger Berufserfahrung können Sie die Weiterbildung zum Rechtsfachwirt starten. Auch eine sechsjährige Berufserfahrung mit Nachweis über ausreichende Kenntnisse in den geforderten Arbeitsbereichen, wie beispielsweise als Angestellter in einer Anwaltskanzlei, ermöglicht Ihnen einen Einstieg.

Steuerberater

So vielseitig die Aufgaben des Steuerberaters sind, so verschieden sind auch die Wege, die Sie zu diesem Berufsziel führen. Auch eine Ausbildung kann beispielsweise das „Sprungbrett“ zum Berufswunsch Steuerberater sein.

Mit einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder gleichwertiger Vorbildung mit acht Jahren praktischer Tätigkeit können Sie zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden, als Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt bereits mit sechs Jahren praktischer Tätigkeit.

Auch auf ein rechtswissenschaftliches oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung plus zwei Jahren praktischen Tätigkeit können Sie aufbauen. Bei einer Hochschulstudienzeit von weniger als vier Jahren sind drei Jahre praktische Tätigkeit notwendig.

Sie haben Interesse? Wir helfen Ihnen gerne.
Melden Sie sich bei uns – wir erklären Ihnen, welche Wege es für Sie gibt und welcher sich für Ihre Ziele am besten eignet.