Rechtsthemen



Steuerfahndung hat Liste mit Airbnb-Vermietern erhalten

Der Fiskus wertet nun die Daten von Vermietungsangeboten auf der Internetplattform aus und prüft, ob Mieteinnahmen ordnungsgemäß versteuert wurden.

Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung hat in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren jetzt ihr Ziel erreicht, dass Airbnb die Daten von Vermietern übermitteln muss, die auf der Plattform Räume oder Wohnungen anbieten oder angeboten haben. Die Ergebnisse dieses internationalen Gruppenersuchens werden nun von der Hamburger Finanzbehörde ausgewertet. In Einzelfällen ist sogar denkbar, nicht erklärte Vermietungseinkünfte bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit zu besteuern. Soweit Vermieter außerhalb von Hamburg betroffen sind, werden die Daten kurzfristig den zuständigen Ländern zur weiteren Überprüfung übermittelt.