Wirtschaftsprüfung: MaBV Prüfungen
Bauen Sie auf unsere Erfahrung
Auf der sicheren Seite
Die Makler- und Bauträgerverordnung, kurz MaBV, regelt Zahlungs- und Finanzierungsvorgänge bei Immobilienprojekten. Danach sind Grundstücks- und Darlehensmakler, Anlagenvermittler, Bauträger und Baubetreuer zu einer jährlichen Prüfung verpflichtet – auch dann, wenn nur ein einziger Auftrag durchgeführt wurde. Darüber hinaus besteht für Finanzanlagevermittler gemäß Finanzanlagenvermittlungsordnung (FinVermV) die Pflicht, den Bericht zu prüfen und bei der IHK oder den Gewerbeämtern einzureichen. Verlassen Sie sich dabei auf unsere langjährige Expertise, die wir als Wirtschaftsprüfer speziell auch in diesem Bereich besitzen.
Erwarten Sie mehr
Unsere Leistungen
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Prüfungen nach der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Ihr Nutzen
- Zuverlässigkeit
- Transparenz und Sicherheit
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit
- Kompetente Beratung und Betreuung
Ihre Ansprechpartner
Simon Merget
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Partner
Fon: 0 60 21 / 7 95 - 156
simon.merget@merget-partner.de
Thomas Mend
Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Fon: 0 60 21 / 7 95 - 155
thomas.mend@merget-partner.de